Wärmestrahlung
von Heizungen oder die Restwärme von Wärmequellen sind i.d.R. nicht zu
sehen. Das führt dazu, das optisch nicht sichtbar
ist, ob Heizkörper Wärme abgeben oder das Heizquellen noch zu heiß sind
oder Restwärme besitzen und damit eine Verbrennungsgefahr besteht. Mit
diesem Wärmepunkt in unterschiedlichen Abmessungen und Ausführungen
wird erreicht: 1.
Sie besitzen ein einmaliges Geschenk, das Ihnen Energie sparen hilft 2.
mit einem Blick sehen Sie, ob ein Heizkörper Energie verbraucht oder
nicht, ohne erst anfassen zu müssen 3.
in Schulen, Behörden, Betrieben und großen Büros sieht der
Verantwortliche mit einem Blick, welcher Heizkörper außerhalb den Dienstzeiten
noch in Betrieb ist Bitte
beachten Sie dabei, dass der Wärmepunkt als Gebrauchsmuster angemeldet ist.
(Urkunde
vom 17.09.2009 – Nr. 20 2009 008 377.2) Preise: Der Wärmepunkt
als Aufkleber, rund Durchmesser 15 mm,
6 Stück = 3,00 Euro incl.
MWSt.+ Versand !! Lieferung innerhalb
2 – 3 Tage auf Rechnung mit ausgewiesener MWSt. !!
Ingenieurbüro
I.B.A.P. Dipl. Ing. Andreas Preußer Der IBAP - Wärmepunkt
Der
IBAP Wärmepunkt
Der Wärme- oder Restwärmeanzeiger
für Heizkörper oder Heizflächen

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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der
Widerruf ist zu richten an:
Ingenieurbüro
I.B.A.P.
Dipl.-Ing. Andreas Preußer
Voglerstraße 7
01277 Dresden
E-Mail: info@ibap.de
Fax: 0351 2013051
Widerrufsfolgen
Im Falle
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Ort,
Datum, Unterschrift des Verbrauchers
Ende der Widerrufsbelehrung